Zurückschneiden | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Grundstückseigentümer sind in der Pflicht

Zurückschneiden

Wir weisen darauf hin, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Hecken, Büsche und Bäume an öffentlichen Verkehrsräumen, Straßen und Gehwegen so zurückzuschneiden, dass Behinderungen und Gefährdungen ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Vielen Dank.

Die Straßenverkehrsbehörde

der Gemeinde Kefenrod