Wir weisen darauf hin, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Hecken, Büsche und Bäume an öffentlichen Verkehrsräumen, Straßen und Gehwegen so zurückzuschneiden, dass Behinderungen und Gefährdungen ausgeschlossen sind.
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Vielen Dank.
Die Straßenverkehrsbehörde
der Gemeinde Kefenrod