In allen Ortsteilen konnten einzelne Haushalte noch nicht auf die neuen Funkwasserzähler umgerüstet werden. Die Umrüstung der noch nicht bedienten Haushalte erfolgt nun durch die Stadtwerke Büdingen, im Auftrag der Gemeinde Kefenrod. Die Mitarbeiter der Stadtwerke Büdingen werden voraussichtlich ab Mitte April auf die betroffenen Hauseigentümer zukommen. Es wird darum gebeten, den Mitarbeitern der Stadtwerke Büdingen Zugang zu Ihrer Wasserversorgungsanlage zu gestatten. Die Arbeiten werden, je nach tatsächlichem Gesamtaufwand für die noch fehlenden Funkwasserzähler, bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.
Für den anstehenden Zählerwechsel wird auf folgende Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Kefenrod hingewiesen:
Wasserverbrauchsanlagen (somit auch die Wasserzähler) müssen nach den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie den anerkannten Regeln der Technik geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden. Bau- und Installationsarbeiten dürfen allein durch zugelassene Unternehmer ausgeführt werden
Die Anschlussleitung wird ausschließlich von der Gemeinde (bzw. deren Beauftragten) hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten oder beseitigt. Der Wasserabnehmer darf nicht auf die Anschlussleitungen einschließlich der Messeinrichtung einwirken
Der Wasserabnehmer hat den Bediensteten oder Beauftragten der Gemeinde, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, den Zutritt zu den Wasserverbrauchsanlagen und Anschlussleitungen zu gestatten, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben nach der Wasserversorgungssatzung erforderlich ist
Der reine Zählerwechsel ist über die Zählergebühr gedeckt und für den Eigentümer daher ohne zusätzliche Kosten verbunden. Sollten an der Wasserversorgungsanlage gesetzlich notwendige bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen, trägt diese Kosten der Eigentümer.
Bei Fragen stehen Ihnen die Gemeindeverwaltung unter 06049/96060 oder die Stadtwerke Büdingen vor Ort gerne zur Verfügung.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kefenrod