Winterdienst | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Zur Erinnerung!

Winterdienst

Die Gemeinde Kefenrod und auch die Haus- und Grundstückseigentümer haben Aufgaben für den Winterdienst zu erledigen. Beide haben dafür zu sorgen, dass Fahrbahn und Gehwege von Schnee und Eis frei bleiben/geräumt werden. Gleiches gilt für den Zugang zum Grundstück. Das Ganze regelt die „Satzung über die Straßenreinigung“.

Zuständig für den Winterdienst auf den Gehwegen sind die Grundstückseigentümer. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Gehwege von 7 Uhr bis 20 Uhr schnee- und eisfrei sind.

Von den Grundstückseigentümern ist ein 1 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu räumen (unabhängig davon, ob ein Gehweg vorhanden ist).

Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden, da dies Gefahren verursacht und den Winterdienst auf der Fahrbahn behindert. Auch die Abflussrinnen sind von Schnee freizuhalten.

Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite und Tiefe, Überwege (Zugang zum Grundstück) in einer Breite von 2 m abzustumpfen.

Bei Straßen mit einseitigen Gehwegen sind die Grundstückseigentümer auf beiden Seiten der Straße im Wechsel für den Winterdienst zuständig. Siehe Skizze „Beispiel Familie Maier“: