Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
für die Kommunalwahl am 15. März 2026 gesucht
Für die Durchführung der Kommunalwahl am Sonntag, 15. März 2026, sucht die Gemeinde Kefenrod ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die in einem der 6 Wahl- oder Briefwahlvorstände mitarbeiten möchten.
Als Beisitzer bzw. Beisitzerinnen von Wahlvorständen können Personen berufen werden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG sind oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstatten der EU besitzen sowie mit Hauptwohnung in der Gemeinde Kefenrod gemeldet sind.
Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertretungen müssen nicht mit Hauptwohnung in Kefenrod gemeldet sein.
Für die Mitarbeit im Wahl- oder Briefwahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld von 50 Euro an jede Wahlhelferin / jeden Wahlhelfer gezahlt.
Für nähere Informationen oder weitere Fragen können Sie sich gerne an Frau Weinel unter der Rufnummer 06049-960613 wenden oder gerne auch per E-Mail an a.weinel@gemeinde-kefenrod.de.
