Die Gemeinde Kefenrod und auch die Haus- und Grundstückseigentümer haben Aufgaben für den Winterdienst zu erledigen. Beide haben dafür zu sorgen, dass Fahrbahn und Gehwege von Schnee und Eis frei bleiben/geräumt werden. Gleiches gilt für den Zugang zum Grundstück.
Das Ganze regelt die „Satzung über die Straßenreinigung“.
Zuständig für den Winterdienst auf den Gehwegen sind die Grundstückseigentümer. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Gehwege von 7 Uhr bis 20 Uhr schnee- und eisfrei sind.
Von den Grundstückseigentümern ist ein 1 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu räumen (unabhängig davon, ob ein Gehweg vorhanden ist).
Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden, da dies Gefahren verursacht und den Winterdienst auf der Fahrbahn behindert. Auch die Abflussrinnen sind von Schnee freizuhalten.
Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite und Tiefe, Überwege (Zugang zum Grundstück) in einer Breite von 2 m abzustumpfen.
Bei Straßen mit einseitigen Gehwegen sind die Grundstückseigentümer auf beiden Seiten der Straße im Wechsel für den Winterdienst zuständig. Siehe Skizze „Beispiel Familie Maier“:
Familie Maier bewohnt ein Grundstück an einer Straße mit einseitigem Gehweg. Familie Maier hat auf dem markierten Teil des Gehweges in geraden Jahren (2024, 2026 usw.) den Winterdienst durchzuführen.
In ungeraden Jahren (2023, 2025 usw.) ist der Winterdienst von den Grundstückseigentümern der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite durchzuführen.
Räum- und Streudienst auf den öffentlichen Straßen der Gemeinde Kefenrod
Innerhalb der geschlossenen Ortslage
Die Gemeinde Kefenrod stellt den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen sicher.
Der Räum- und Streudienst der Gemeinde Kefenrod beginnt werktags um 5.00 Uhr und an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen um 7.00 Uhr. Die Winterdienstarbeiten sind nach Dringlichkeitsstufen geordnet. Dabei haben alle zuführenden Straßen an das überörtliche Verkehrsnetz Vorrang vor allen anderen Straßen.
Bei einsetzendem Schneefall können nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt werden. Der Winterdienst wird nach Prioritäten abgearbeitet. Weiterhin bitten wir um Verständnis dafür, dass bei ganztägigem Schneefall die Wege und Plätze der Gemeinde nicht dauerhaft schneefrei gehalten werden können.
Bei Straßen mit einer Fahrbahnbreite unter 5 Metern dürfen bei Schneefall keine Fahrzeuge am Straßenrand abgestellt werden, da die Räumfahrzeuge stark behindert werden oder dadurch Straßenabschnitte gar nicht geräumt werden können.
Wir bitten um Beachtung.
Die Gemeindeverwaltung Kefenrod
Ordnungsamt