Neuwahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Neuwahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson

Im Schiedsamt Kefenrod ist die Stelle der Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung gewählt. Hierzu können sich interessierte Personen zur Wahl stellen lassen.

Die Schiedsperson und deren Stellvertreter werden von der Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die fachlichen Kenntnisse können in entsprechenden Lehrgängen erworben werden.

Das Amt kann nicht bekleiden,

  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt

  2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

  3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

  5. wer die rechtsprechende Gewalt (§1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft ("§142 der Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

  1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;

  2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

  3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Bewerbungen um diese Ämter bitte schriftlich mit Lebenslauf an den Gemeindevorstand der Gemeinde Kefenrod, Frau Julia Lutz, Hitzkirchener Str. 19, 63699 Kefenrod, zu richten.