Informationen zur Briefwahl | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Sonntag, 23.02.2025

Informationen zur Briefwahl

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Sie wollen an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie bitte folgendes Formular ausfüllen:

Formular Beantragung von Briefwahlunterlagen Bundestagswahl

Hinweis:
Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl kann erst Anfang Februar begonnen werden, da aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und den damit verkürzten Fristen aktuell noch keine Stimmzettel zur Verfügung stehen.

Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass aktuell 2 Wahlen in naher Zukunft stattfinden werden. Es besteht die Gefahr, dass bereits bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen zu einer Verwechslung kommen kann.


Zuständige Stelle:
Bürgerbüro - Wahlen
Hitzkirchener Straße 19
63699 Kefenrod

Ansprechpartner:
Jürgen Zika
Tel. 06049-9606-12
eMail: j.zika@gemeinde-kefenrod.de

oder

Angela Weinel
Tel. 06049-9606-13
eMail: a.weinel@gemeinde-kefenrod.de

Was sollte ich noch wissen?

Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

Sie sind wegen einer Behinderung gehindert, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

Wenn man wahlberechtigt, aber nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält man auf Antrag einen Wahlschein, wenn man nachweist, dass man ohne Verschulden die Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (bis 21. Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (20. bis 16. Tag vor der Wahl) versäumt hat, das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis entstanden ist, oder wenn das Wahlrecht erst im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.

Mit einem Wahlschein kann man auch in jedem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:
Informationen zu Wahlen