Bitte denken Sie daran, bei einem Umzug oder einer Ummeldung neben dem Einwohnermeldeamt auch das Amt für Steuern und Abgaben über Ihre neue Anschrift zu informieren.
Dies ist wichtig, damit Bescheide und sonstige Schreiben weiterhin korrekt zugestellt werden können.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihr Team in der Verwaltung